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   BPatG, 15.12.2009 - 1 Ni 33/08 (EU)   

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https://dejure.org/2009,31879
BPatG, 15.12.2009 - 1 Ni 33/08 (EU) (https://dejure.org/2009,31879)
BPatG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 1 Ni 33/08 (EU) (https://dejure.org/2009,31879)
BPatG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 1 Ni 33/08 (EU) (https://dejure.org/2009,31879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit eines "Bands mit pilzförmigen Haken für einen mechanischen Verschluss" zur Verbesserung des Schereingriffs und der Hautverträglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 15.12.2009 - 1 Ni 33/08
    Im Patentnichtigkeitsverfahren bedarf es der Feststellung des Gegenstands eines angegriffenen Patentanspruchs nur in dem Umfang, wie dies zur Prüfung der Bestandsfähigkeit des Patents gegenüber dem geltend gemachten Nichtigkeitsgrund erforderlich ist (BGH Urt. v. 24.09.2003 -X ZR 7/00, GRUR 2004, 47 -Blasenfreie Gummibahn I).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 15.12.2009 - 1 Ni 33/08
    Maßgeblich ist außerdem, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre -hier der kleineren Kopfhöhen -derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH Urt. v. 12.02.2008 -X ZR 153/05, GRUR 2008, 779 -Mehrgangnabe).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 15.12.2009 - 1 Ni 33/08
    Dies wäre jedoch eine Auslegung unterhalb des Wortlauts des Patentanspruchs bzw. außerhalb dessen Sinngehalts, die nicht zulässig ist (BGH Urt. v. 12. Dezember 2006 -X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 -Schussfädentransport).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 15.12.2009 - 1 Ni 33/08
    Nachdem der Gegenstand des Patents trotz der Beschreibung durch das Herstellungsverfahren das Erzeugnis als solches ist, muss dieses unabhängig von seinem Herstellungsweg die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllen (BGH -GRUR 93, 651 -tetraploide Kamille -).
  • LG Düsseldorf, 07.04.2009 - 4a O 116/08

    Klettstreifen II

    Das Klagepatent, gegen dessen Anspruch 10 die Beklagte zu 1) unter dem 01. September 2008 Teil-Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht (BPatG; Az.: 1 Ni 33/08 (EU)) eingereicht hat, steht in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 58/09

    Klettstreifen II

    Die Beklagte zu 1. hat gegen den deutschen Teil des Klagepatents Teil-Nichtigkeitsklage erhoben, die das Bundespatentgericht durch inzwischen rechtskräftiges Urteil vom 15. Dezember 2009 (Anlage BK 7/BB 2) - 1 Ni 33/08 (EU) - abgewiesen hat.
  • BPatG, 04.06.2010 - 3 Ni 39/08

    Patentnichtigkeitsverfahren - "lithografische Druckplatte" - zur erfinderischen

    Ein weiteres Eingehen auf die ursprüngliche Offenbarung der erteilten Patentansprüche gemäß Hauptantrag, Hilfsantrag 1 und Hilfsantrag 1a erübrigt sich, da diese sich aus den nachfolgend genannten Gründen als nicht patentfähig erweisen und es im Patentnichtigkeitsverfahren der Feststellung des Gegenstands eines angegriffenen Patentanspruchs nur in dem Umfang bedarf, wie dies zur Prüfung der Bestandsfähigkeit des Patents gegenüber dem geltend gemachten Nichtigkeitsgrund erforderlich ist (BGH GRUR 2004, 47 - Blasenfreie Gummibahn I; vgl auch BPatG Urteil v. 15. Dezember 2009 - 1 Ni 33/08 (EU)).
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